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	<title>Internetexperten Archive - ARKM Online Verlag UG</title>
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	<description>Contentmarkting und Internetportale.</description>
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	<title>Internetexperten Archive - ARKM Online Verlag UG</title>
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		<title>Sommer 2024 &#8211; Stark in Servertechnologie investiert</title>
		<link>https://www.arkm-online-verlag.de/blog/servertechnologie/?pk_campaign=feed&#038;pk_kwd=servertechnologie</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sven Oliver Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Nov 2024 14:08:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der ARKM Online Verlag hat eine mittelgroße fünfstellige Summe in eine moderne Servertechnologie investiert. Wir gehören zur ARKM.cloud ...<img src="https://www.statisto.de/webstatistiken/piwik.php?idsite=37&amp;rec=1&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.arkm-online-verlag.de%2Fblog%2Fservertechnologie%2F%3Fpk_campaign%3Dfeed%26pk_kwd%3Dservertechnologie&amp;action_name=Sommer%202024%20%26%238211%3B%20Stark%20in%20Servertechnologie%20investiert&amp;urlref=https%3A%2F%2Fwww.arkm-online-verlag.de%2Ffeed%2F" style="border:0;width:0;height:0" width="0" height="0" alt="" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.arkm-online-verlag.de/blog/servertechnologie/?pk_campaign=feed&#038;pk_kwd=servertechnologie">Sommer 2024 &#8211; Stark in Servertechnologie investiert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.arkm-online-verlag.de">ARKM Online Verlag UG</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bergneustadt / Oberbergischer Kreis.</strong> Unsere Leser sehen immer nur das Endresultat auf ihrem Bildschirm. Unsere <a href="https://www.arkm-online-verlag.de/medien/">Internetportale</a> müssen natürlich schnell und zuverlässig sein. Welche Servertechnologie hierfür benutzt wird, ist dem Leser und auch unseren Anzeigenkunden unterm Strich egal. Trotzdem gibt es den ein oder anderen, der sich auch für die &#8222;Backstage Aktivitäten&#8220; interessiert. Sei es als Learning für die eigenen Projekte &#8211; oder aus reinem &#8222;Nerd-Interesse&#8220;. Der <a href="https://www.arkm-online-verlag.de/">ARKM Online Verlag</a> betreibt seit dem Sommer 2024 alle Portale in der neuen KVM basierten <a href="https://www.arkm.cloud/" target="_blank" rel="noopener">ARKM.cloud</a> &#8230;</p>
<p><span id="more-468"></span></p>
<h2>KVM Servertechnologie powered by ARKM.cloud</h2>
<p style="text-align: justify;">Selbstverständlich nutzen wir als ARKM Online Verlag unsere hauseigene ARKM.cloud. Diese wird von der <a href="https://www.arkm-internetexperten.de/" target="_blank" rel="noopener">ARKM Internetexperten UG</a> betrieben. Durch starke Infrastrukturpartnerschaften mit namhaften deutschen Rechenzentren können wir nun sagen, dass wir in diesem Sommer unsere Portale alle &#8222;auf den aktuellen Stand der Technik&#8220; gebracht haben. Allerdings wurden die Virtualisierungen auch aufgrund von Kostenoptimierungen und die Einsparung von Adminstrationstätigkeiten absolut notwendig.</p>
<h3>Internetportale nun alle virtualisiert</h3>
<p style="text-align: justify;">Gab es noch bis zum Sommer 2024 mehrere größere Server, wo jeweils mehrere Internetportale beheimatet wurden, haben wir innerhalb der ARKM.cloud Infrastruktur nun alle Portale auf eigenen Ubuntu 24.04 LTS Systemen mit exklusiven IP-Adressen umgezogen. Am Ende reden wir nur für unsere eigenen Internetportale von über 30 virtuellen Umgebungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Hinzu kam auch die Anpassung der kompletten Backupstrategie an die wesentlich gestiegenen Angriffsszenarien im Web. Neben den Backups im heimischen Bergneustadt gibt es noch weitere georedundante S3-Backup-Nodes in Deutschland und Logroño (Nordspanien).</p>
<p style="text-align: justify;">Eingeplant sind natürlich auch Angriffsszenarien von Verschlüsselungstrojanern. Alle virtuellen Umgebungen haben zusätzlich bessere Speichertechnologien bekommen und die Snapshots unserer Datenbestände finden nun alle 3 Stunden statt. Die dadurch entstehenden höheren Datenbestände rechnen sich trotzdem. Wir haben für sämtliche Update-Prozesse nun auch eine KI im Einsatz. Diese entlastet unsere Arbeitskraft und arbeitet viel schneller und effektiver 24h lang. Die Intelligenz geht soweit, dass sogar &#8222;Selbstheilungsprozesse&#8220; implementiert werden konnten.</p>
<h2><strong>Mittelgroße fünfstellige Summe</strong> in Servertechnologie investiert!</h2>
<p style="text-align: justify;">Der ARKM Online Verlag hat für diese Umstellarbeiten eine mittelgroße fünfstellige Summe investiert. Unsere Leser und Anzeigenkunden sollten diese massiven Geschwindigkeitsoptmierungen schon die letzten Wochen gemerkt haben!</p>
<p style="text-align: justify;">Die ARKM Unternehmensgruppe hatte Anfang August noch &#8222;Zuwachs&#8220; bekommen. Die Cybersecurity-Experten von der Cydas UG aus Lüdenscheid sind auf die <a href="https://www.sor.de/blog/datenschutzanalyse/" target="_blank" rel="noopener">Datenschutzanalyse</a> spezialisiert. Entsprechend werden nun kurzfristig alle ARKM Internetportale von deren Analysesoftware überwacht. Die Südwestfalen Nachrichten haben über deren Möglichkeit eines <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #ff0000; text-decoration: underline;"><strong><a style="color: #ff0000; text-decoration: underline;" href="https://www.suedwestfalen-nachrichten.de/luedenscheid/luedenscheider-startup-cydas-innovative-loesungen-fuer-cybersecurity-in-suedwestfalen/" target="_blank" rel="noopener">kostenlosen DSGVO-Scan</a></strong></span></span> geschrieben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<img decoding="async" src="https://www.statisto.de/webstatistiken/piwik.php?idsite=37&amp;rec=1&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.arkm-online-verlag.de%2Fblog%2Fservertechnologie%2F%3Fpk_campaign%3Dfeed%26pk_kwd%3Dservertechnologie&amp;action_name=Sommer%202024%20%26%238211%3B%20Stark%20in%20Servertechnologie%20investiert&amp;urlref=https%3A%2F%2Fwww.arkm-online-verlag.de%2Ffeed%2F" style="border:0;width:0;height:0" width="0" height="0" alt="" /><p>Der Beitrag <a href="https://www.arkm-online-verlag.de/blog/servertechnologie/?pk_campaign=feed&#038;pk_kwd=servertechnologie">Sommer 2024 &#8211; Stark in Servertechnologie investiert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.arkm-online-verlag.de">ARKM Online Verlag UG</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Löschung von Presseveröffentlichungen nicht einfach auf Zuruf möglich</title>
		<link>https://www.arkm-online-verlag.de/blog/loeschung-von-presseveroeffentlichungen/?pk_campaign=feed&#038;pk_kwd=loeschung-von-presseveroeffentlichungen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sven Oliver Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Jun 2024 11:07:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[ARKM]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[Internetexperten]]></category>
		<category><![CDATA[Internetportale]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Warum die DSGVO nicht immer als Argument für die Löschung von Presseveröffentlichungen greift, erfahren Sie in diesem Fachartikel.<img src="https://www.statisto.de/webstatistiken/piwik.php?idsite=37&amp;rec=1&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.arkm-online-verlag.de%2Fblog%2Floeschung-von-presseveroeffentlichungen%2F%3Fpk_campaign%3Dfeed%26pk_kwd%3Dloeschung-von-presseveroeffentlichungen&amp;action_name=L%C3%B6schung%20von%20Pressever%C3%B6ffentlichungen%20nicht%20einfach%20auf%20Zuruf%20m%C3%B6glich&amp;urlref=https%3A%2F%2Fwww.arkm-online-verlag.de%2Ffeed%2F" style="border:0;width:0;height:0" width="0" height="0" alt="" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.arkm-online-verlag.de/blog/loeschung-von-presseveroeffentlichungen/?pk_campaign=feed&#038;pk_kwd=loeschung-von-presseveroeffentlichungen">Löschung von Presseveröffentlichungen nicht einfach auf Zuruf möglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.arkm-online-verlag.de">ARKM Online Verlag UG</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Löschung von Presseveröffentlichungen &#8211;</strong> Immer wieder kommen Personen auf unsere Redaktion zu und fordern (teilweise in einem harschen Ton) die sofortige Löschung von unseren Presseveröffentlichungen. Meistens handelt es sich um Personen, die in der Vergangenheit es sehr gut fanden, dass wir über sie berichten und sie sogar meistens einen persönlichen Vorteil hatten. Jahre später passt ihnen dann genau diese Veröffentlichung nicht mehr in den Kram, bzw. wollen gerne ihre Spuren im Netz säubern. Meistens handelt es sich um Politiker, ehemalige Studenten, oder Unternehmer. Es gibt aber auch öffentliche wichtige Funktionen von uns Medienbetreibern, die gegen eine Löschung sprechen. Im Detail müssen wir immer Abwägen, welche Interessen höher wiegen. Aus diesem Grund bringen wir in diesem Fachbeitrag alle Fakten auf den Tisch. <span style="text-decoration: underline; color: #ff0000;"><strong>Auch, warum die DSGVO kein Grund für eine Löschung ist!</strong></span></p>
<p><span id="more-422"></span></p>
<h2>Löschung von Presseveröffentlichungen</h2>
<p style="text-align: justify;">In der heutigen digitalen Ära ist der Umgang mit veröffentlichten Informationen wichtiger denn je. Immer wieder entstehen Diskussionen darüber, ob und in welchem Umfang Presseveröffentlichungen auf Wunsch der betroffenen Personen entfernt werden sollten. Wichtige Fragen kommen dabei auf: Warum dürfen Presseveröffentlichungen nicht einfach auf Zuruf gelöscht werden? Welche Rolle spielt das öffentliche Interesse, und warum <span style="text-decoration: underline;">fällt die Presse unter bestimmte Ausnahmeregelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)</span>? Dieser Artikel beleuchtet diese Fragestellungen und liefert fundierte Antworten.</p>
<h3>Öffentliches Interesse und Pressefreiheit</h3>
<p style="text-align: justify;">Eines der zentralen Argumente gegen die einfache Löschung von Presseveröffentlichungen ist das öffentliche Interesse. Die Presse erfüllt eine zentrale Funktion in der Demokratie, indem sie Bürger informiert und zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt. Die Informationsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und wird durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) in Deutschland geschützt:</p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.&#8220; (Art. 5 Abs. 1 GG)</strong></p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">In diesem Kontext dient die Pressefreiheit dazu, Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten. Eine uneingeschränkte Löschung von Presseveröffentlichungen könnte diese Kernfunktionen erheblich beeinträchtigen. Wichtige Informationen und Sachverhalte über Politiker, Unternehmen oder andere gesellschaftlich relevante Gruppen würden unter Umständen der Öffentlichkeit entzogen. Die freie Meinungsbildung wäre massiv gefährdet.</p>
<h3>Rechtslage nach der DSGVO</h3>
<p style="text-align: justify;">Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist seit ihrer Einführung im Mai 2018 das zentrale Regelwerk für den Datenschutz in der Europäischen Union. Grundsätzlich gibt sie Bürgern das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 17 DSGVO). Doch für Journalisten und die Presse gelten hier besondere Ausnahmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Artikel 85 DSGVO legt fest, dass der Schutz personenbezogener Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang gebracht werden muss:</p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften den Rechtschutz personenbezogener Daten nach dieser Verordnung zur Einhaltung der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang.&#8220; (Art. 85 Abs. 1 DSGVO)</strong></p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Diese Klausel bedeutet, dass nationale Regelungen geschaffen werden müssen, um Presseveröffentlichungen zu schützen. In Deutschland ist dies durch § 27 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt, der speziell auf journalistische, künstlerische und literarische Tätigkeiten abzielt:</p>
<blockquote><p><strong>&#8222;Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, [&#8230;] durch natürliche oder juristische Personen, die journalistisch tätig sind, wenn und soweit dies zur Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit erforderlich ist.&#8220; (§ 27 Abs. 1 BDSG)</strong></p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Somit haben Presseveröffentlichungen in Deutschland einen besonderen Schutz. Dies legitimiert, dass journalistische Inhalte, die im öffentlichen Interesse liegen, nicht ohne Weiteres auf Verlangen gelöscht werden können.</p>
<h4>Abwägung und Konsequenzen</h4>
<p style="text-align: justify;">Es bleibt wichtig zu betonen, dass dieser Schutz nicht unbegrenzt ist. Es gibt klare Kriterien und Verfahren, wie betroffene Personen sich gegen falsche oder rufschädigende Informationen wehren können. Korrekturen und Gegendarstellungen sind mögliche Instrumente, um Fehlberichterstattungen entgegenzutreten, ohne die Pressefreiheit unverhältnismäßig einzuschränken.</p>
<p style="text-align: justify;">Jedoch zeigt die aktuelle Rechtslage, dass die pauschale Löschung von Presseveröffentlichungen ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Informationsfreiheit und das öffentliche Interesse darstellen würde. Die genannten Bestimmungen der DSGVO und des BDSG unterstreichen, warum eine sachgerechte Abwägung notwendig ist.</p>
<h4>Zusammenfassung für Schnellleser:</h4>
<p style="text-align: justify;">Die Entscheidung, Presseveröffentlichungen nicht allein auf Zuruf zu löschen, ist essenziell für den Schutz der Pressefreiheit und das öffentliche Interesse. Die Balance zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit, wie sie in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen artikuliert ist, ermöglicht es, dass demokratische Grundwerte bewahrt und geschützt werden. In Zeiten zunehmender Digitalisierung bleibt dies eine ständige Herausforderung, die jedoch unabdingbar für eine offene und informierte Gesellschaft ist.</p>
<h3>Sind Sie persönlich betroffener?<br />
Dann sollten wir Ihre Gründe wissen!</h3>
<p style="text-align: justify;">Wir haben diesen Fachartikel geschrieben, weil das Thema immer wieder bei uns auf der Tagesordnung kommt. Auch wenn die eingehenden Löschungswünsche oft in einer unverschämten Tonalität vorgetragen werden bleiben wir sachlich und bieten generell immer eine ausgewogene Abwägung der individuellen Interessen des Löschungssuchenden, der öffentlichen Interessen und natürlich auch den Interessen unseres ARKM Online Verlags. Immer hin soll hier unsere Arbeit ggf. zerstörrt werden. Jede Presseveröffentlichung hat uns Geld gekostet und diese Kosten werden oft erst durch Werbeeinblendungen über &#8222;zig Jahre&#8220; wieder eingespielt.</p>
<p style="text-align: justify;">Bitte nennen Sie uns Ihre konkreten Gründe für die Löschung. Nennen Sie uns auf jeden Fall persönliche Gefahren, Gerichtsurteile, Einstweilige Verfügungen, die für Sie persönliche Nachteile bringen. Wir werden diese dann fair abwägen. Das versprechen wir Ihnen! Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich unser <strong><a href="https://www.arkm-online-verlag.de/kontakt/">Kontaktformular</a></strong>, damit eine Zustellung gewährleistet ist und der <a href="https://www.arkm-online-verlag.de/datenschutzerklaerung/">Datenschutz durch eine verschlüsselte Kommunikation</a> gewährleistet ist.</p>
<p><strong>Der ARKM Online Verlag ist ein <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Medienunternehmen" target="_blank" rel="noopener">Medienunternehmen</a></strong> und seine Redakteure sind alle Mitglieder im <a href="https://www.dpv.org" target="_blank" rel="noopener">DPV &#8211; Deutscher Presse Verband e.V.</a>, sowie im <a href="https://www.lokaljournalisten.de/" target="_blank" rel="noopener">Verein zur Förderung von Lokaljournalismus, Meinungs- und Informationsvielfalt in NRW e.V. </a></p>
<p><em>Text geschrieben von Sven Oliver Rüsche, Geschäftsführer vom ARKM Online Verlag.</em></p>
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